Per Dringlichkeitsbeschluss haben Bürgermeister Frank Stein und die Spitzen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, SPD, FDP, Freie Wähler und Bürgerpartei entschieden, dass Luftfilteranlagen für Klassenräume an den 20 Grundschulen und zwölf weiterführenden Schulen angeschafft werden.

In der letzten Ratssitzung vor den Ferien, am 1. Juli 2021, hatte die Stadtverwaltung erläutert, dass die Förderprogramme von Bund und Land NRW auf die Gebäude der Stadt Bergisch Gladbach kaum anwendbar sind, da die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Andererseits besitzen die Schülerinnen und Schüler unter zwölf Jahren keine Möglichkeit, sich mit einer Impfung zu schützen. Daher stellten die Ratsfraktionen per Dringlichkeit den beigefügten Antrag, der mit breiter Mehrheit beschlossen wurde.

Bürgermeister Frank Stein begrüßt dieses Vorgehen und das klare Votum: „Die Politik in Bergisch Gladbach hat sich mit sehr breiter Mehrheit eindeutig positioniert: Die von der Landesregierung als ausreichend und daher nur als förderfähig bewerteten Maßnahmen für die Schulen reichen nicht aus. Deshalb werden wir jetzt die Beschaffung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten für Räume, in denen Schülerinnen und Schüler unter zwölf Jahren unterrichtet werden, veranlassen. Da das Land NRW dies nicht finanzieren will, geht das komplett zu Lasten des städtischen Haushalts.“

Konkret bedeutet das, dass die zuständigen Fachabteilungen nun mit der Ausschreibung beginnen werden. Zudem muss an den Gebäuden untersucht werden, wieviel Stromlast möglich ist. Denn es ist schon jetzt klar, dass nicht alle 700 Räume, die in Frage kommen, mit den Elektrogeräten bestückt werden können.

„Die Corona-Pandemie zeigt uns immer wieder, dass Theorie und Praxis nicht direkt zusammenpassen, daher benötigt das Projekt Zeit“, erläutern die für Schule, Hochbau und Finanzen zuständigen Dezernenten Ragnar Migenda und Thore Eggert. Auch das Prozedere der Ausschreibung sowie die Finanzierung müssen jetzt von der Verwaltung ausgearbeitet werden.

„Ein erster Schritt ist, dass wir 150 Geräte anschaffen und dann auch mit den gewonnenen Erfahrungswerten die nächsten Maßnahmen veranlassen können“, erläutert die Verwaltungsspitze unisono.

Ein zeitlicher Vorteil ist, dass die Klassenräume in der Bewertung der Landeregierung nicht eine akute Gefährdung darstellen. Denn die Fenster können ausreichend geöffnet werden. Aber das permanente Lüften in der kalten Jahreszeit soll vermieden werden, da es den Unterricht beeinträchtigt.