In einer Sondersitzung im Januar beschloss der Stadtrat mit einer klaren Mehrheit, dass im Rahmen der Gladbacher Baulandstrategie eine verpflichtende Quote für den geförderten Wohnungsbau von 30% bei Bebauungsplanverfahren eingefordert wird. Gelten soll die Quote nicht für Kleinprojekte ab einer Größe von einschließlich. 12 Wohneinheiten bzw. bis 1.000 qm Wohnfläche. Verbindliche Quoten dieser Art sind in ganz Deutschland und insbesondere im Umland von Bergisch Gladbach vielfach genutzte und anerkannte Mittel dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Ratsfraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in dieser hart geführten Debatte gemeinsam mit Bürgermeister Frank Stein einen klaren Standpunkt vertreten. Sie sehen in diesem Schritt das Ziehen eines der wenigen Hebel der Lokalpolitik um auf den in Bergisch Gladbach aus den Fugen geratenen Wohnungsmarkt einzuwirken. Denn das zeigen alle Analysen und Fakten: Zuschauen und politisches Nichthandeln werden die Krise auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen.

Nachdem dieser Beschluss eine klare Mehrheit fand, wurde jedoch das Handlungskonzept Wohnen nicht beschlossen. Dadurch ergab sich bereits in der Ratssitzung die Frage, ob ohne Handlungskonzept die beschlossene Quote rechtswirksam umgesetzt werden kann. Bürgermeister Frank Stein gab in der Sitzung eine erste Stellungnahme für die Verwaltung ab, die sich jetzt vollumfänglich bestätigt. Die 30% Quote steht und kann angewendet werden. Dies geht aus einem Antwortschreiben des zuständigen Fachbereiches Stadtplanung hervor, der allen Fraktionen zugesendet wurde. Auch ohne das Handlungskonzept Wohnen kann von Investoren die Einhaltung der Quote gefordert werden, insofern die im BauGB geregelte Angemessenheit im Ergebnis gewahrt ist, so die Fachexperten der Verwaltung.

Klaus W. Waldschmidt (Fraktionschef SPD) ergänzt:

„Die Wohnungssituation für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen wird immer prekärer. In weniger als einem Jahrzehnt fallen in Bergisch Gladbach mehr als die Hälfte der Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung. Nach der Modellrechnung der NRW.Bank wird sich in unserer Stadt der Bestand preisgebundener Mietwohnungen von 1.764 im Jahre 2021 auf 880 im Jahre 2030 reduzieren. Die sogenannten Kräfte des freien Marktes haben bei der Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten völlig versagt. Unser Sozialstaat darf dieser Entwicklung nicht weiter tatenlos zusehen, sondern muss sich seiner Verantwortung stellen. Deshalb ist beschlossene und nach rechtlicher Klarstellung umsetzbare 30%-Quote mir so wichtig.“