Den Antrag „Einrichtung eines Hilfsfonds von 75.000 € für durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geratene Sportvereine sowie eine Aufstockung der Jugendförderung in Höhe von 25.000 €.“ haben wir zusammen mit den Fraktionen von Grünen und FDP in den Ausschuss für Bildung Kultur und Sport am 24.2. sowie
in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 4.3. 2021 eingebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bergisch Gladbach möge einen Hilfsfonds in Höhe von 75.000 Euro einrichten, für diejenigen Sportvereine, welche durch die Corona-Pandemie unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Weiter solle die Jugendförderung für alle städtischen Sportvereine um einen Betrag von 25.000 Euro im Kalenderjahr 2021 erhöht werden.
Begründung:
Die Corona-Pandemie hat für die Sportvereine unterschiedliche Auswirkungen. Vereine mit Immobilienbesitz und finanziellen Verpflichtungen z. B. konnten durch fehlende Veranstaltungen keine Einnahmen erziehen. Betriebskosten und zum Teil Personalkosten müssen jedoch weiter gezahlt werden. Um in diesen Fällen Schaden von der städtischen Sportvereinsstruktur abzuwenden, wird die Verwaltung beauftragt, unter Einbeziehung des Stadtsportverbandes Kriterien zu entwickeln, nach denen betroffene Vereinen einen unterstützenden Betrag aus einem einzurichtenden 75.000 Euro umfassenden Fond erhalten können.
Doch auch Vereine ohne z. B. Immobilienbesitz sind durch die Corona-Pandemie betroffen – Mitglieder melden sich ab, neue Mitglieder bleiben aus, Einnahmeausfälle durch abgesagt Übungs- und Kurseinheiten entstehen. Um die
städtische Sportvereinslandschaft in der Pandemie zu stärken, sollen alle Vereine eine Unterstützung erhalten. Dieses soll solidarisch und unbürokratisch erfolgen. Insgesamt sollen innerhalb des ersten Halbjahres weitere 25.000 Euro an die Sportvereine ausgeschüttet werden. Hierfür bietet sich die im Jahr 2017 wieder eingeführte Jugendförderung an, nach der jeder Verein vier Euro pro jugendlichem Mitglied jährlich als Symbol für die Anerkennung und den Beitrag der Vereine am sozialen Leben erhält. Als Berechnungsgrundlage sollen die durch den LSB NRW im Dezember 2020 gemeldeten Bestandszahlen dienen.
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