Frühkindliche Bildung ist die beste Form von Sozialpolitik. Daher ist unser mittelfristiges Ziel, alle elementaren Bildungseinrichtungen in Zukunft kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Wir wollen bessere Chancen für alle Kinder, um ihnen einen erfolgreichen Start ins Leben zu ermöglichen, statt später jahrelang hohe Sozialtransfers finanzieren zu müssen.

Fehlende finanzielle Mittel zwingen die Stadt allerdings, nach Landesrecht Elternbeiträge in sozialer Staffelung nach dem Einkommen der Eltern zu erheben.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am 18.06.2020 stand bereits die Änderung der Elternbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Frank Stein bat in dieser Sitzung die Fraktionen um ein Meinungsbild zu der Frage, ob nur das gesetzlich vorgeschriebene beitragsfreie Kindergartenjahr aufgenommen werden oder aus diesem Anlass die komplette Überarbeitung der Gebührenstruktur angegangen werden solle. Der JHA beschloss neben dem sofort umzusetzenden beitragsfreien zweiten Kindergartenjahr die generelle Überarbeitung der Elternbeitragssatzung in der folgenden nun gestarteten Wahlperiode.

Entlastung unterer Einkommen und deutliche Orientierung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien sind das Ziel.

Diesen Auftrag haben wir im Bündnis intensiv verfolgt. In Gesprächen und enger Abstimmung mit der Verwaltung haben wir einen Antrag erarbeitet, der die unteren Einkommensgruppen noch stärker entlastet und sich ganz grundsätzlich deutlicher an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien orientiert. Mit diesem Antrag kommen wir dem mittelfristigen Ziel der Beitragsfreiheit einen Schritt näher.

  • Zur genaueren und damit gerechteren Erfassung der tatsächlich zu zahlenden Beiträge in den unteren EK-Stufen, soll die Staffelung von € 10.000er auf € 5.000er Schritte angepasst werden.
  • Die Beitragsbefreiung soll zukünftig für die EK-Stufen bis einschließlich € 35.000,– gelten.
  • Die EK-Stufen sollen um die Stufen über € 130.000,–/über € 150.000,–/über Stufe € 180.000,– ergänzt werden.
  • Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge soll auf das „zu versteuernde Einkommen“ inklusive Progressionseinkommen (z. B. Elterngeld) angepasst werden.

Bereits in der Sitzung des JHA im Juni 2020 hatten sich SPD und Grüne für die Ausweitung der Beitragsbefreiung stark gemacht, diese jedoch nicht einbringen können. „Jetzt möchten wir dies endgültig in der Elternbeitragssatzung verankern“, bekräftigt die grüne Co-Fraktionsvorsitzende Theresia Meinhardt. „Die SPD-Fraktion sieht in diesem Antrag einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, besonders die Beitragsbefreiung für die unteren Einkommen“, betont auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Brigitte Holz-Schöttler“. Die FDP setzt sich bereits seit 2011 dafür ein die Bemessungsgrundlage anzupassen und hier das „zu versteuernde Einkommen“ und nicht wie bisher das modifizierte Bruttoeinkommen heranzuziehen. Das bedeutet, dass auch Altersentlastungsbetrag, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sowie Sonderausgaben (z. B. Kinderbetreuungskosten) und außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheits- oder Pflegekosten) vom modifizierten Bruttoeinkommen abgezogen werden. „Das „zu versteuernde Einkommen“ spiegelt die wirkliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien wider und ist unserer Meinung nach gerechter“, so Dorothee Wasmuth, stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP. Eine Benachteiligung von Familien, in denen zum Beispiel ein Pflegefall auftritt, findet so nicht mehr statt.

Unser Antrag wird in der nächsten Sitzung des JHA am 25.02.21 beraten. Wir setzen uns gerade in diesen Zeiten für eine gerechtere Beitragsregelung ein!

Text: Dorothee  Wasmuth (FDP)

Foto: Pixabay Miss C